2026-10-03
Was kostet eine Genossenschaftswohnung wirklich?
Anteilscheinkapital, Depot, Gebühren: Was eine Genossenschaftswohnung in der Schweiz wirklich kostet – und was Sie beim Auszug zurückerhalten.

Genossenschaftswohnungen gelten als günstig und das sind sie meist auch. Die Miete liegt oft deutlich unter dem Marktniveau, weil Genossenschaften zur Kostenmiete vermieten: Verlangt wird, was die Liegenschaft tatsächlich kostet, ohne Gewinnabsicht. Was viele unterschätzen: Beim Einzug kommen einmalige Beträge auf Sie zu, die es bei einer gewöhnlichen Mietwohnung nicht gibt. Je nach Genossenschaft sind das wenige tausend bis mehrere zehntausend Franken.
Zwei Beträge, die oft verwechselt werden
Beim Einstieg in eine Genossenschaft gibt es zwei verschiedene Zahlungen, und sie werden häufig durcheinandergebracht. Der Mitgliedschaftsanteil macht Sie zum Mitglied. Er ist vergleichsweise klein, oft einige hundert bis wenige tausend Franken. Viele Genossenschaften verlangen ihn bereits für den Beitritt oder die Aufnahme in eine Warteliste. Das wohnungsgebundene Anteilscheinkapital wird fällig, wenn Sie tatsächlich eine Wohnung beziehen. Dieser Betrag ist deutlich höher und richtet sich nach der Wohnung, nicht nach der Person. Wer nur den Mitgliedschaftsanteil einrechnet, erlebt beim Zuschlag eine unangenehme Überraschung.
Wie hoch ist das Anteilscheinkapital?
Üblich sind 5 bis 10 Prozent der Anlagekosten einer Wohnung. Eine Erhebung des Regionalverbands Wohnbaugenossenschaften Zürich bei 50 Genossenschaften ergab im Durchschnitt rund CHF 7'800 pro Wohnung, mit einer Bandbreite von CHF 2'500 bis CHF 47'000. Faustregel: Neubauten und grosse Wohnungen liegen am oberen Ende, ältere und kleinere am unteren. Bei vielen Genossenschaften entspricht der Betrag ungefähr dem, was auf dem freien Markt als Kaution von drei bis vier Monatsmieten verlangt würde. Den genauen Betrag erfahren Sie nur bei der Genossenschaft selbst. Fragen Sie danach, bevor Sie sich bewerben, nicht erst bei der Zusage.
Erhalte ich das Geld zurück?
In der Regel ja, zum Nennwert. Also genau der Betrag, den Sie eingezahlt haben. Keine Wertsteigerung. Anteilscheine sind keine Anlage. Ausscheidende Mitglieder profitieren nicht vom Wertzuwachs der Genossenschaft, auch wenn deren Liegenschaften über Jahrzehnte an Wert gewonnen haben. Die Statuten dürfen höchstens die Rückzahlung zum Nennwert vorsehen. Verzinsung ist möglich, aber begrenzt. Bei gemeinnützigen Wohnbauträgern darf die Verzinsung 6 Prozent nicht übersteigen, und sie darf nur aus dem Bilanzgewinn erfolgen. In der Praxis liegt sie meist zwischen 0 und 2 Prozent. Manche Genossenschaften verzichten bewusst ganz darauf, um die Mieten tief zu halten. Die Auszahlung dauert. Viele Statuten sehen eine Frist vor, oft bis nach Genehmigung der Jahresrechnung. Planen Sie das Geld nicht fest für die nächste Wohnung ein.
Weitere Kosten beim Einzug
Mietzinsdepot. Manche Genossenschaften verlangen zusätzlich ein Depot, andere verzichten darauf, weil das Anteilscheinkapital diese Funktion übernimmt. Fragen Sie konkret, ob beides anfällt. Gesetzlich darf ein Depot bei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten betragen. Beitrittsgebühr. Einmalig, meist klein, nicht rückzahlbar. Wartelistengebühr. Nur bei Genossenschaften mit Warteliste. Von kostenlos bis zu mehreren hundert Franken, und anders als das Anteilscheinkapital in der Regel nicht oder nur teilweise rückzahlbar. Welche Genossenschaften überhaupt eine Warteliste führen, lesen Sie in unserem Artikel über [Wartelisten bei Genossenschaften].
Steuerliche Behandlung
Anteilscheine werden zum Nennwert im Wertschriftenverzeichnis deklariert und unterliegen der Vermögenssteuer. Eine allfällige Verzinsung zählt als Einkommen. Die Beträge sind meist klein, vergessen sollten Sie es trotzdem nicht. Dies ist keine Steuerberatung; bei Unsicherheit fragen Sie Ihre Steuerbehörde.
Lohnt es sich finanziell?
Ein Rechenbeispiel: Die Genossenschaftswohnung kostet monatlich CHF 400 weniger als eine vergleichbare Wohnung auf dem freien Markt, und Sie zahlen CHF 8'000 Anteilscheinkapital ein. Nach 20 Monaten haben Sie den Betrag eingespart, und beim Auszug erhalten Sie ihn zurück. Der eigentliche Vorteil liegt aber in der Dauer. Genossenschaften kündigen nicht wegen Eigenbedarf oder Verkauf, weil sie selbst Eigentümerin bleiben. Mieterhöhungen fallen moderat aus. Wer zehn Jahre bleibt, spart einen fünfstelligen Betrag.
Wenn das Kapital fehlt
Ratenzahlung. Viele Genossenschaften erlauben, das Anteilscheinkapital über Monate oder Jahre aufzubauen. Fragen Sie danach, es steht selten auf der Website. Darlehen und Solidaritätsfonds. Einige Genossenschaften führen einen Solidaritätsfonds, aus dem Haushalte mit knappem Budget unterstützt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Mitgliedschaftsanteil und wohnungsgebundenes Anteilscheinkapital sind zwei verschiedene Beträge
- Rechnen Sie mit 5 bis 10 Prozent der Anlagekosten, im Schnitt rund CHF 7'800
- Das Kapital ist eine Einlage, keine Gebühr, und kommt zum Nennwert zurück
- Gebühren dagegen sind verloren
- Fragen Sie den genauen Betrag vor der Bewerbung ab
Wer die einmaligen Kosten kennt und bereithält, kann sofort zusagen, wenn die Zusage kommt. Und das ist bei Genossenschaftswohnungen oft entscheidend, weil Inserate selten lange online bleiben. Welche Unterlagen Sie dafür bereithalten sollten, lesen Sie in unserem Artikel zur [Bewerbung für eine Genossenschaftswohnung].